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26. Gebiet Physiologie


Definition:

Das Gebiet Physiologie umfasst die Lehre der normalen Lebensvorgänge des Bewegungsapparates, Kreislaufsystems, Sinnessystems und zentralen Nervensystems.

Facharzt/Fachärztin für Physiologie

(Physiologe/Physiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Physiologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

  • 12 Monaten in anderen Gebieten angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Grundlagen der Physik, Physikalischen Chemie, Biochemie, Mathematik und Biostatistik einschließlich der Datenverarbeitung sowie Anatomie, Histologie und Zytologie
  • der Physiologie des Blutes, des Herzens und Blutkreislaufs sowie der Atmung der Physiologie des Stoffwechsels, des Energie- und Wärmehaushaltes, der Ernährung und Verdauung des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes und des endokrinen Systems sowie der homöostatischen Mechanismen und Regulationen
  • der Physiologie der peripheren Nerven und der Rezeptoren, des Muskels, des zentralen Nervensystems und des vegetativen Nervensystems
  • der Physiologie der Sinnesorgane
  • der Physiologie der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit in allen Lebensaltersstufen
  • den elektrophysiologischen Methoden zur Untersuchung der Eigenschaften des zentralen Nervensystem sowie der neuralen und muskulären Elemente
  • den Methoden der Herz-Kreislauf- und Atmungsphysiologie
  • den Methoden der Leistungsphysiologie
  • den tierexperimentellen Arbeitstechniken