26. Gebiet Physiologie
Definition:
Das Gebiet Physiologie umfasst die Lehre der normalen Lebensvorgänge des Bewegungsapparates, Kreislaufsystems, Sinnessystems und zentralen Nervensystems.
Facharzt/Fachärztin für Physiologie
(Physiologe/Physiologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Physiologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monaten in anderen Gebieten angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Grundlagen der Physik, Physikalischen Chemie, Biochemie, Mathematik und Biostatistik einschließlich der Datenverarbeitung sowie Anatomie, Histologie und Zytologie
- der Physiologie des Blutes, des Herzens und Blutkreislaufs sowie der Atmung der Physiologie des Stoffwechsels, des Energie- und Wärmehaushaltes, der Ernährung und Verdauung des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes und des endokrinen Systems sowie der homöostatischen Mechanismen und Regulationen
- der Physiologie der peripheren Nerven und der Rezeptoren, des Muskels, des zentralen Nervensystems und des vegetativen Nervensystems
- der Physiologie der Sinnesorgane
- der Physiologie der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit in allen Lebensaltersstufen
- den elektrophysiologischen Methoden zur Untersuchung der Eigenschaften des zentralen Nervensystem sowie der neuralen und muskulären Elemente
- den Methoden der Herz-Kreislauf- und Atmungsphysiologie
- den Methoden der Leistungsphysiologie
- den tierexperimentellen Arbeitstechniken