Berufsstart und Weiterbildung
Beim Berufsstart stehen alle Ärztinnen und Ärzte vor ähnlichen Herausforderungen. Neben der Suche nach einer passenden Arbeitsstelle müssen viele Dinge um das ärztliche Berufsleben geregelt werden.
Anbei einige Hilfestellungen zu
Rechtliche Grundlagen
Approbation
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland ist nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis möglich.
Der Antrag auf Approbation ist in Nordrhein bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk Sie den letzten Teil der ärztlichen Prüfung abgelegt haben.
- Die Approbation ist von unbegrenzter Dauer und in ganz Deutschland gültig.
- Die Berufserlaubnis ist zeitlich beschränkt und auf ein Bundesland, manchmal auch auf eine bestimmte Arbeitsstelle, begrenzt.
Zuständig für die Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis sind die Approbationsbehörden in dem jeweiligen Bundesland.
Relevante Rechtsgrundlagen:
Anerkennung von Ausbildungsnachweisen
Studienleistungen
Anrechnung und Anerkennung von im Inland und Ausland erbrachten Studienleistungen durch das zuständige Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie.
Studienabschlüsse in Drittstaaten (außerhalb der EU)
Die Approbationsbehörden prüfen im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung, ob die im Ausland erworbenen Abschlüsse den deutschen gleichzusetzen sind. Trifft dies nicht zu, müssen die aus Drittstaaten kommenden ausländischen Ärztinnen und Ärzte die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Kenntnisprüfung nachweisen. Ferner entscheiden die Behörden, ob eine Fachsprachprüfung abgelegt werden muss.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) der Bezirksregierung Münster zuständig.
Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
Weitere Informationen zum Arbeiten mit ausländischen Berufsqualifikationen
Landesärztekammern
Bei Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besteht, nach dem Ort der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, die Pflichtmitgliedschaft in einer der 17 Landesärztekammern in Deutschland.
Sofern keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, erfolgt die Pflichtmitgliedschaft nach dem Hauptwohnsitz.
Relevante Rechtsgrundlagen
Heilberufekammergesetze der jeweiligen Bundesländer
Weiterbildung
Die Weiterbildung in einem Fachgebiet ist eine der wichtigsten Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein. Die Grundlage dafür bildet die Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Nordrhein.
Stellensuche
Mit dem Ziel der Facharztanerkennung orientiert sich die Stellensuche in der Regel nach einer Weiterbildungsstelle.
Möglichkeiten zur Stellensuche
KVbörse - Die Anzeigen- und Informationsplattform der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe für die ambulante Versorgung in NRW
Nordrheinische Ärzteversorgung
Die Ärzteversorgung ist ein berufsständisches Versorgungswerk. Daher ersetzt die Ärzteversorgung die gesetzliche Rentenversicherung.
Voraussetzung für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist stets, dass eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Damit die Befreiung von der Versicherungspflicht von der gesetzlichen Rentenversicherung ab Beginn der Tätigkeit ausgesprochen wird, muss Ihr Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit gestellt werden.