Sowohl in der Ausgabe vom 10. als auch in der Ausgabe vom 25. Oktober 1974 diskutiert das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) ausführlich zwei Gesetzentwürfe der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Aus der Stellungnahme der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) zum Referentenentwurf eines Facharztgesetzes zitiert das RÄ den Kernsatz: „Die Ärztekammer Nordrhein sieht sich wegen grundsätzlicher Bedenken nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.“ Konkret sollte ein staatliches Prüfungswesen eingeführt und Doppelkompetenzen für den Staat und die Ärztekammern im Land bei der Anerkennung neuer Fachgebiete sowie bei der Ermächtigung von Ärzten zur Weiterbildung geschaffen werden. Gegen diese „ungerechtfertigte Einschränkung der Selbstverwaltung aus ‚politischer Opportunität‘“ wehrte sich die ÄkNo heftig. Mit Blick auf die geplante Einführung einer Facharztprüfung am Ende der Weiterbildung betonte die Kammer in ihrer Stellungnahme, dass sie bereits Qualifikationsnachweise einfordere und befürworte. „Erbitterten Widerstand leisten die Ärztekammern aber gegen die Vorstellung, man könne eine formelle Facharztprüfung einführen.“ Zu einer gänzlich anderen Einschätzung gelangte die ÄkNo bezüglich des Entwurfs eines Krankenhausgesetzes für Nordrhein-Westfalen. Das RÄ betonte, „daß sich gerade dieser Entwurf bei allen Reformbestrebungen bisher wohltuend durch seinen Verzicht auf ideologische Extrempositionen auszeichnet.“ Der vorgelegte Gesetzentwurf sei „unverkennbar von den Krankenhausleitsätzen des [Deutschen] Ärztetages beeinflußt“.
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