Mit 25 Millionen Euro sollen in Nordrhein-Westfalen (NRW) 38 Krankenhäuser mit bedarfsnotwendigen Abteilungen für Geburtshilfe unterstützt werden. Wie das Gesundheitsministerium des Landes mitteilt, orientiert sich die Bedarfsnotwendigkeit an der Fahrzeit, die eine Frau aufwenden muss, um die nächstgelegene Geburtshilfe zu erreichen. Die Fördersumme stammt vom Bund als Überbrückungshilfe bis zu der für 2024 geplanten Reform der Krankenhausfinanzierung. Das NRW-Gesundheitsministerium verteilt die Fördersumme nach den bundesgesetzlichen Vorgaben, die sich unter anderem an der Zahl der Geburten orientieren.
TG