Die Mittel für die ambulante Versorgung und die Honorare der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Nordrhein steigen 2023 um rund 91 Millionen Euro. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland Ende November geeinigt.
Aufgrund der auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientierungspunktwert und der Veränderungsrate der Morbidität der Bevölkerung sowie der demografischen Entwicklung steige die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung in Nordrhein um insgesamt gut 57 Millionen Euro, teilten die Vertragspartner mit. Zusätzliche 34 Millionen Euro stünden für die Vergütung von Einzelleistungen und die Fortführung von Sondervereinbarungen zur Verfügung. Dazu zähle etwa die Förderung der Pflegeheimversorgung im Rheinland, die seit 1. Oktober 2019 laufe und nun bis Ende 2023 verlängert werde. Auch das ambulante Operieren, die Schlafdiagnostik und der ambulante Notdienst würden weiter gefördert.
Man habe nach langwierigen und komplexen Verhandlungen am Ende gemeinsam eine gute Lösung erzielt, kommentierte Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, das Verhandlungsergebnis. Wichtig sei, dass bisherige Sonderförderungen im Rheinland auch im nächsten Jahr im Kern erhalten blieben. Matthias Mohrmann, Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg, erklärte für die Kassen, insbesondere die fortgesetzte Förderung des Notdienstes und der Pflegeheimversorgung liefere sinnvolle Ansätze zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstrukturen.
HK