Im vergangenen Jahr sind bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern 8.449 Anträge auf Begutachtung eingegangen, bei denen ein Behandlungsfehler vermutet wurde. Das sind gut zwölf Prozent weniger als 2020. Das geht aus der Behandlungsfehlerstatistik 2021 hervor, die die Bundesärztekammer (BÄK) am 10. November 2022 veröffentlicht hat. Bei 5.324 Sachentscheidungen, die im vergangenen Jahr getroffen wurden, wurde in 1.293 Fällen ein Behandlungsfehler oder ein Risikoaufklärungsmangel erkannt, der bei einem Patienten oder einer Patientin kausal zu einem Gesundheitsschaden geführt hat und einen Entschädigungsanspruch begründete. Der BÄK zufolge liegt die Anerkennungsquote damit bei knapp 25 Prozent. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren der BÄK zufolge Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Von Behandlungsfehlervorwürfen waren die Krankenhäuser häufiger betroffen als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. „Jeder Fehler innerhalb der Behandlung ist einer zu viel. Unser Ziel ist es auszuschließen, dass ein und derselbe Fehler zweimal passiert“, sagte Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin und Co-Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK, anlässlich der Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik. Dazu diene unter anderem auch die Analyse der Behandlungsfehlerdaten.
MBO