Sonstige medizinische Forschungsvorhaben
Hinweise zum Anwendungsbereich
Die Beratungspflicht besteht auch dann, wenn eine Bewertung einer anderen Ethik-Kommission vorliegt („Vorvotum“), da sich die Kammermitglieder von ihrer sachlich zuständigen Ethik-Kommission berufsethisch und berufsrechtlich nach § 15 BO beraten lassen müssen.
Der Antragsteller kann grundsätzlich eine Ermäßigung der Gebühren nach § 7 der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein stellen. Bitte begründen Sie Ihren Antrag und reichen Sie gegebenenfalls entsprechende Nachweise ein (z.B. wenn die Studie nicht oder nur geringfügig finanziell unterstützt wird).
Die Ethik-Kommission nimmt am koordinierten Verfahren bei multizentrischen Forschungsvorhaben durch die zuständige Ethik-Kommission (Testphase) teil. Näheres finden Sie auf der Homepage des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in Deutschland e.V..
Antragstellung
Der Antrag ist elektronisch über folgende E-Mail-Adresse zu stellen:
Antragsunterlagen
Hinweis- und Checkliste für sonstige medizinische Forschungsvorhaben gemäß § 15 Berufsordnung
Checkliste der einzureichenden Unterlagen bei PMCF-Studien innerhalb der Zweckbestimmung und ohne invasive oder belastende Verfahren
(Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen)
Tool-Tipp
Es besteht die Möglichkeit zum Beispiel bei Formulierung der Probanden- / Patienteninformationen, Einwilligungserklärungen und ähnlichem die elektronische Erstellungshilfe eTIC zu nutzen.
eTIC – electronic Tool for Informed Consent documents
(Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen)
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein.