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Ärztekammer Nordrhein begrüßt Stärkung der Suizidprävention

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Düsseldorf, 7.7.203. Die Ärztekammer Nordrhein begrüßt, dass sich der Deutsche Bundestag gestern (6.7.2023) für einen Ausbau der Suizidprävention und gegen eine Neuregelung der Suizidhilfe entscheiden hat. Die Abgeordneten hatten beide zur Abstimmung stehenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe abgelehnt. Einen ebenfalls fraktionsübergreifenden Antrag auf Stärkung der Suizidprävention nahm das Parlament mit großer Mehrheit an.

Mit dieser Entscheidung wurde die Möglichkeit erhalten, den ersten Schritt vor dem zweiten zu tun und zunächst die Hilfen zum Weiterleben zu fördern, bevor das Parlament danach gegebenenfalls die Suizidassistenz neu regelt, schreibt die Ärztekammer Nordrhein in einer Stellungnahme für das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium. Denn es dürfe nicht dazu kommen, dass in Zukunft Unterstützung zum Suizid leichter zugänglich sei als Angebote der Suizidprävention.

Die Ärztekammer Nordrhein betont, dass auch ohne eine Neuregelung der Suizidassistenz der Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland nicht Tür und Tor geöffnet sind. Die Hilfe sei nur dann straffrei möglich, wenn der Suizid freiverantwortlich verübt werde – auch, wenn diese Hilfe geschäftsmäßig, das heißt in Wiederholungsabsicht erfolge. Komme die Entscheidung für eine Selbsttötung jedoch nicht freiverantwortlich zustande, machten sich Helferinnen und Helfer strafbar.

Stellungnahme der Ärztekammer Nordrhein

Hinweise der Bundesärztekammer zum ärztlichen Umgang mit Suizidalität und Todeswünschen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB

HK

 

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